Ferien auf der Burg 
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 – Zustandekommen des Vertrages; Preise
Mit Erhalt der Buchungsbestätigung, mit der der Vermieter die Buchung des Interessenten als Angebot annimmt, kommt ein rechtsverbindlicher Vertrag zustande. Preise verstehen sich „all inklusive“, d.h. Strom, Wasser und Heizung sind enthalten.
§2 – Bezahlung
Ein Drittel des Gesamtpreises ist binnen zwei Wochen ab Erhalt der Buchungsbestätigung fällig. Der Restbetrag ist spätestens einen Monat vor Aufenthaltsbeginn zu überweisen. Eine Kaution wird nicht erhoben.
§3 – Stornierung
Tritt der Mieter vor Aufenthaltsbeginn vom Vertrag zurück (Stornierung), so wird eine Stornogebühr fällig. Deren Höhe bemisst sich nach dem Zeitraum zwischen der Stornierung und dem vertraglich vereinbarten Aufenthaltsbeginn. Ab Zugang der Buchungsbestätigung beträgt die Stornogebühr 20% des Gesamtpreises und erhöht sich ab einem Zeitraum von sechs Wochen vor Aufenthaltsbeginn um jeweils weitere 10% pro angefangener Woche bis auf 80% des Gesamtpreises.
§4 – Mängel
Eventuell auftretende Mängel oder Schäden in der Ferienwohnung müssen dem Vermieter unverzüglich angezeigt werden, so dass dieser Abhilfe schaffen kann.
§5 – Rücktritt
Der Vermieter kann während des Aufenthalts aus wichtigem Grund vom Vertrag zurücktreten. Ein wichtiger Grund liegt z.B. vor, wenn der Mieter trotz vorangegangener Ermahnung durch den Vermieter nachhaltig die Ruhe stört, das Gelände verunreinigt oder mutwillig Schäden verursacht.
§6 – Schadensersatz
Die Wohnung und ihre Einrichtung sind pfleglich zu behandeln. Schuldhaft verursachte Beschädigungen müssen dem Vermieter ersetzt werden. Tritt der Vermieter aus wichtigem Grund vom Vertrag zurück, kann er für den ihm dadurch entstehenden Ausfallschaden vom Mieter Ersatz in Höhe des für die eigentlich noch ausstehende Aufenthaltszeit geschuldeten Preises verlangen. Der Vermieter erklärt dem Mieter hierbei die Aufrechnung mit einem eventuell von diesem erhobenen Erstattungsanspruch.
§7 – Ankunft und Abreise
Die Ankunft bei Ferienbeginn kann ab 14.00 Uhr erfolgen. Bei der Abreise muss die Ferienwohnung bis 10.00 Uhr, zumindest besenrein, verlassen werden.
§8 – Geltungsbereich und Gerichtsstand
Für alle Verträge gilt deutsches Recht. Gerichtstand ist in allen Fällen der des Vermieters.